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Produkte zum Begriff Miete:


  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • 1/2 Miete (DVD)
    1/2 Miete (DVD)

    Peter lebt vom Hacken fremder Computer und dem Verkauf geheimer Firmendaten. Bis er eines Morgens seine Freundin tot in der Badewanne findet. Er flieht und lässt alles zurück. Der Zufall führt ihn...

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  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Darf man die Miete erhöhen?

    Ja, grundsätzlich darf der Vermieter die Miete erhöhen. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die eine Mieterhöhung begrenzen. In der Regel muss der Vermieter eine angemessene Begründung für die Mieterhöhung vorlegen und diese schriftlich ankündigen.

  • Kann man rückwirkend die Miete erhöhen?

    Kann man rückwirkend die Miete erhöhen? Nein, in der Regel ist es nicht möglich, die Miete rückwirkend zu erhöhen. Mieter haben das Recht, über eine Mieterhöhung rechtzeitig informiert zu werden, in der Regel mit einer Frist von drei Monaten. Eine nachträgliche Erhöhung der Miete ohne vorherige Ankündigung ist in den meisten Fällen nicht zulässig und kann rechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, dass Vermieter und Mieter sich an die geltenden gesetzlichen Regelungen halten, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Fragen zur Mietpreiserhöhung sollten sich beide Parteien an einen Rechtsanwalt oder an die örtliche Mietervereinigung wenden.

  • Ist die Erhöhung der Betriebskosten bei der Miete legal?

    Die Erhöhung der Betriebskosten bei der Miete ist grundsätzlich legal, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die genauen Regelungen dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Der Vermieter muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die Erhöhung rechtzeitig und in angemessener Höhe ankündigen.

  • Wie oft kann ich die Miete erhöhen?

    In Deutschland gibt es klare Regeln, wie oft du die Miete erhöhen kannst. Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung nur alle 15 Monate erlaubt. Dabei muss die Erhöhung immer angemessen sein und darf nicht willkürlich erfolgen. Zudem musst du als Vermieter die Mieterhöhung schriftlich ankündigen und begründen. Es ist wichtig, dass du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst, um Konflikte mit deinen Mietern zu vermeiden.

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  • Wie oft darf man Miete erhöhen Österreich?

    In Österreich darf die Miete grundsätzlich alle drei Jahre erhöht werden, sofern im Mietvertrag keine abweichende Regelung vereinbart wurde. Die maximale Erhöhung pro Jahr beträgt dabei 2 Prozent der Hauptmiete. Bei Modernisierungsmaßnahmen oder einer Verbesserung der Wohnqualität kann die Miete auch außerhalb dieses Zeitraums angepasst werden. Mieterhöhungen müssen jedoch immer schriftlich und unter Einhaltung einer angemessenen Frist angekündigt werden. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und bei Fragen oder Unklarheiten rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

  • Wie viel Prozent darf man Miete erhöhen?

    "Wie viel Prozent darf man Miete erhöhen?" ist eine wichtige Frage, die sich viele Mieter stellen. In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen zur Mieterhöhung, die beachtet werden müssen. Grundsätzlich darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöht werden. Dabei darf die Miete um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen, wenn die Miete zuvor in den letzten sechs Jahren nicht erhöht wurde. Es ist wichtig, dass Vermieter die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um Konflikte mit den Mietern zu vermeiden. Mieter haben zudem das Recht, einer Mieterhöhung zu widersprechen, wenn diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

  • Kann ein Vermieter die Miete grundlos erhöhen?

    Nein, ein Vermieter kann die Miete nicht grundlos erhöhen. In den meisten Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang eine Mietpreiserhöhung zulässig ist. In der Regel muss der Vermieter einen sachlichen Grund für die Erhöhung angeben, wie zum Beispiel gestiegene Betriebskosten oder Modernisierungsmaßnahmen.

  • Wie viel darf der Vermieter die Miete erhöhen?

    Wie viel der Vermieter die Miete erhöhen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland gibt es die sogenannte Mietpreisbremse, die in einigen Städten und Regionen gilt und die maximale Mieterhöhung begrenzt. Außerdem muss der Vermieter bei einer Mieterhöhung die ortsübliche Vergleichsmiete beachten und darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur begrenzt erhöhen. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und bei einer Mieterhöhung prüfen, ob diese rechtens ist. In Zweifelsfällen können sie sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.

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